Die klassische kieferorthopädische Behandlung erfolgt meistens erst im jugendlichen Alter. Allerdings stellen sich im Kindesalter oftmals schon die Weichen für die spätere Entwicklung von Zähnen und Kiefer.
Daher empfiehlt es sich, Ihr Kind rechtzeitig – meist ab dem 7. Lebensjahr oder auf Empfehlung des Zahnarztes – beim Kieferorthopäden vorzustellen. Der Kieferorthopäde kann dann untersuchen, ob prophylaktische Maßnahmen oder eine Frühbehandlung erforderlich sind.
Wenn keine Notwendigkeit für ein frühes Eingreifen besteht, reicht eine jährliche kieferorthopädische Kontrolle neben der zahnärztlichen Untersuchung aus.